Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe
Für die Fahrerlaubnis der Klasse B wird die Möglichkeit geschaffen, trotz prakti-scher Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe die Fahrer-laubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung auf dem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist.