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Bußgeldnovelle 2021

Am 8. Oktober 2021 stimmt der Bundesrat über einen Verordnungsvorschlag der Bundesregierung zur so genannten Bußgeldnovelle ab. Er bedarf der Zustimmung des Bundesrates, um in Kraft treten zu können.

Rechtsklarheit bei den Sanktionen

Die Bundesregierung möchte mit der Änderung des Bußgeldkatalogs Verkehrsverstöße angemessen sanktionieren, um dadurch die Sicherheit insbesondere für den Rad- und Fußverkehr zu erhöhen. Zudem will sie Rechtsunsicherheiten beseitigen, die entstanden sind, nachdem die ursprüngliche StVO-Novelle vom 20. April 2020 wegen eines Formfehlers in der Praxis nicht bzw. nicht vollständig angewandt wird.

Höhere Geldbußen statt Fahrverbote für Raser

Die vorgelegte Verordnung bestätigt große Teile dieser ursprünglichen Novelle. Statt der damals beschlossenen Fahrverbote für bestimmte Geschwindigkeitsverstöße sind nunmehr höhere Geldbußen vorgesehen. Es bleibt aber beim Fahrverbot für das unberechtigte Benutzen einer Rettungsgasse z.B. auf der Autobahn.

Zum Hintergrund

Der Vollzug der damaligen Bußgeldkatalog-Verordnung vom 20. April 2020 ist aktuell ausgesetzt, weil ihre Eingangsformel die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Fahrverbote nicht nannte – ein Verstoß gegen das so genannte Zitiergebot: Jede Verordnung muss ihre gesetzliche Rechtsgrundlage angeben. Daher gehen Bund und Länder von einer Teilnichtigkeit der ursprünglichen Verordnung aus. Im April 2021 erzielte die Verkehrsministerkonferenz einen Kompromiss zur Änderung des Bußgeldkatalogs, den die Bundesregierung nun in einen Rechtstext formuliert und am 3. September 2021 dem Bundesrat mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt hat. Zugleich hat sie darum gebeten, die eigentlich sechswöchige Beratungsfrist zu verkürzen und bereits am 8. Oktober 2021 abzustimmen.

Rasches Inkrafttreten geplant

Die Verordnung soll rund drei Wochen nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Stand: 29.09.2021 Quelle: Bundesrat

 

zugehörige Drucksachen 

Bußgeldnovelle Beschlussvorlage