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Bußgelder beim Behindern von Rettungshilfen

Das Behindern von Hilfskräften ist kein Kavaliersdelikt. Entsprechend drohen Autofahrern seit dem 28. April 2020 noch höhere Strafen, als bisher:

● 200 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot für das Nichtbilden einer Rettungsgasse

● 240 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für nicht gebildete Rettungsgassen mit Behinderung, z.B. von Einsatzkräften.

● 280 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für nicht gebildete Rettungsgassen mit Gefährdung.

● 320 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für nicht gebildete Rettungsgassen mit Sachbeschädigung.

Auch die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird streng geahndet:

● 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse.

● 280 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit Behinderung.

● 300 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit Gefährdung.

● 320 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit Sachbeschädigung.