Das Behindern von Hilfskräften ist kein Kavaliersdelikt. Entsprechend drohen Autofahrern seit dem 28. April 2020 noch höhere Strafen, als bisher:
● 200 Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein Monat Fahrverbot für das Nichtbilden einer Rettungsgasse
● 240 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für nicht gebildete Rettungsgassen mit Behinderung, z.B. von Einsatzkräften.
● 280 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für nicht gebildete Rettungsgassen mit Gefährdung.
● 320 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für nicht gebildete Rettungsgassen mit Sachbeschädigung.
Auch die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird streng geahndet:
● 240 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse.
● 280 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit Behinderung.
● 300 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit Gefährdung.
● 320 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot für die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit Sachbeschädigung.