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(11) Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften

Beleuchtung

 

  1. Mit Standlicht allein darf nicht gefahren werden.
  2. Abblendlicht nutze ich zum Sehen und gesehen werden.
  3. Fernlicht nur wenn niemand geblendet wird (Kontrollleuchte ist blau).
  4. Nebelscheinwerfen darf man bei Regen, Nebel oder Schnee verwenden.
  5. Nebelschlussleuchte darf man nur bei Sichtweiten, durch Nebel, unter 50m verwenden.

 

Tunnel

 

  1. Immer mit Abblendlicht fahren.
  2. Sonnenbrille abnehmen.
  3. WENDEN VERBOTEN!
  4. Auf Durchsagen im Radio oder die Lautsprecher achten.
  5. Notausgänge und Pannenbuchten merken.
  6. Bei Stau oder Panne im Auto warten.
  7. Bei Feuer im Tunnel
  • Schlüssel stecken lassen!
  • Fahrzeug verlassen und das Auto NICHT abschließen!
  • Den Tunnel über den Notausgang oder auf dem kürzesten Weg verlassen.

 

Verhalten gegenüber Sonderfahrzeugen

 

  1. Blaues Blinklicht + Martinshorn bedeutet:
    FREIE FAHRT ERMÖGLICHEN
  2. Blaues Blinklicht warnt an Unfall oder Gefahrenstellen.
  3. Gelbes Blinklicht warnt an Baustellen oder kennzeichnet Fahrzeuge mit besonderen Abmessungen.

Schleppen, Anschleppen, Abschleppen

 

  1. Schleppen ist es, wenn das Fahrzeug noch betriebsbereit ist, aber wegen Eigenverschulden nicht mehr startet (nicht getankt!)
    Schleppen ist VERBOTEN!
  2. Anschleppen ist es, wenn z.B. die Batterie defekt ist und das Fahrzeug über das Anschleppen gestartet wird. Das Anschleppen ist erlaubt.
  3. Abschleppen ist es, wenn das Fahrzeug defekt ist und aus eigener Kraft nicht mehr weiterkommt. Es ist unter Einhaltung einiger Regeln erlaubt.

Die Regeln sind wie folgt:

  • Warnblinker einschalten
  • Nicht auf die Autobahn bzw. diese bei der nächsten Ausfahrt verlassen.
  • Maximal 5m zwischen den Fahrzeugen.
  • Ein Abschleppseil oder eine Abschleppstange müssen rot gekennzeichnet sein.
  • Motorräder dürfen nicht abgeschleppt werden.

 

Warnzeichen

 

  1. Es gibt Hupe, Lichthupe und Warnblinklicht.
  2. Hupe und Lichthupe dürfen zur Warnung in gefährlichen Situationen genutzt werden.
  3. Außerorts dürfen Überholabsichten damit angezeigt werden.
  4. Das Warnblinklicht dann, wenn man sich und/oder andere gefährdet sieht.
  5. Warnblinklicht bei Stau, beim Liegenbleiben oder beim Abschleppen verwenden.

 

Verhalten bei einem Verkehrsunfall

 

RUHE BEWAHREN!

Hier eine 10 Punkte Checkliste für Dich:

  1. Sofort anhalten.
    2. Unfallstelle absichern.
    3. Ist der Schaden nicht groß, auf die Seite fahren.
    4. Über Unfallfolgen vergewissern (Verletzte ja/nein).
    5.    Verletzte versorgen.
    6.    Dich als beteiligter zu erkennen geben.
    7.    Namen und Anschrift angeben.
    8.    Papiere Vorlegen (Ausweis, Führerschein, Fahrzeugpapiere)
    9.    Angaben zur Versicherung machen.
    10.  Nicht einfach vom Unfallort entfernen! Warten bis alles geklärt ist und Du gesagt bekommst, du kannst gehen.

 

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