Radweg oder nicht?
Dies stellt nicht nur einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, sondern auch eine Amtsanmaßung. Beides wird als Straftat gewertet.
Dies stellt nicht nur einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar, sondern auch eine Amtsanmaßung. Beides wird als Straftat gewertet.