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Winterreifenpflicht

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur gefahren werden, wenn alle Räder mit Winterreifen ausgerüstet sind, die den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) genügen. Bestimmte Nutzfahrzeuge und Busse dürfen bei solchen Wetterbedingungen auch gefahren werden, wenn mindestens die Räder der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen mit … Weiterlesen