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Betrunken mit dem E-Scooter: Welche Promillegrenze gilt – und wann der Führerschein weg ist

Ein aktueller Fall vor dem Landgericht Lüneburg: Ein Beschuldigter verlor vorläufig seine Fahrerlaubnis, nachdem er unter Alkoholeinfluss einen E-Scooter fuhr. Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge gelten auch für E-Scooter (1,1 Promille). Das Gericht entschied, dass der Beschuldigte dringend verdächtig ist, eine fahrlässige Trunkenheitsfahrt begangen zu haben. Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wurde aufrechterhalten.