Halten und Parken
- Halten und Parken sind freiwillige Fahrtunterbrechungen.
- Warten und Liegenbleiben (an Ampeln / wegen einer Panne) sind unfreiwillig.
- Wer länger als 3 Min. hält, oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt!
- Grundsätzlich in Fahrtrichtung rechts parken.
- Das gilt nicht in Einbahnstraßen und wenn rechts Schienen verlegt sind.
Halteverbote (die wichtigsten 7)
- An engen und unübersichtlichen Stellen.
- Auf Ein/-und Ausfädelungsstreifen.
- Generell auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
- Auf Fußgängerüberwegen und bis zu 5m davor.
- Bis zu 10m vor bestimmten Verkehrszeichen und Ampeln
- Andreaskreuz, Vorfahrt gewähren, Halt-Vorfahrt gewähren
- An Feuerwehrzufahrten und an Taxenständen.
- Auf der Kreisbahn in Kreisverkehren.
Parkverbote
- Parken ist überall dort verboten, wo das Halten schon verboten ist.
- 5m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
- Wenn der Zugang zu markierten Parkflächen / Schachtdeckeln blockiert ist.
- An Bahnübergängen vor und hinter dem Andreaskreuz
- Innerhalb geschlossener Ortschaften 5m
- Außerhalb geschlossener Ortschaften 50m
- Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
- Vor Bordsteinabsenkungen und Grundstücksausfahrten (bei schmalen Straßen auch gegenüber).
- 15m vor und hinter einem Bushaltestellenschild.
- Auf Fahrradschutzstreifen.
- Außerhalb geschlossener Ortschaften muss zwischen dem Fahrzeug und einer Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie) eine Restbreite von 3m bleiben.
Parkzeitüberwachung
- Die Parkscheibe stelle ich auf die nächste volle oder halbe Stunde nach meiner Ankunftszeit. Gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
- In einen Parkautomat werfe ich genug Geld und bekomme dann einen Ausdruck. Den Ausdruck gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
- In eine Parkuhr werfe ich ausreichend Geld. An der Uhr wird die Restparkzeit angezeigt.
Ein und Aussteigen
- Das Fahrzeug muss gegen Wegrollen und unbefugten Zugriff gesichert sein!
- Beim Ein / -und Aussteigen dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
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