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(10) Ruhender Verkehr

Halten und Parken

 

  1. Halten und Parken sind freiwillige Fahrtunterbrechungen.
  2. Warten und Liegenbleiben (an Ampeln / wegen einer Panne) sind unfreiwillig.
  3. Wer länger als 3 Min. hält, oder sein Fahrzeug verlässt, der parkt!
  4. Grundsätzlich in Fahrtrichtung rechts parken.
    • Das gilt nicht in Einbahnstraßen und wenn rechts Schienen verlegt sind.

 

Halteverbote (die wichtigsten 7)

 

  1. An engen und unübersichtlichen Stellen.
  2. Auf Ein/-und Ausfädelungsstreifen.
  3. Generell auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.
  4. Auf Fußgängerüberwegen und bis zu 5m davor.
  5. Bis zu 10m vor bestimmten Verkehrszeichen und Ampeln
    • Andreaskreuz, Vorfahrt gewähren, Halt-Vorfahrt gewähren
  6. An Feuerwehrzufahrten und an Taxenständen.
  7. Auf der Kreisbahn in Kreisverkehren.

 

Parkverbote

 

  1. Parken ist überall dort verboten, wo das Halten schon verboten ist.
  2. 5m vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
  3. Wenn der Zugang zu markierten Parkflächen / Schachtdeckeln blockiert ist.
  4. An Bahnübergängen vor und hinter dem Andreaskreuz
    • Innerhalb geschlossener Ortschaften 5m
    • Außerhalb geschlossener Ortschaften 50m
  5. Auf Vorfahrtstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften.
  6. Vor Bordsteinabsenkungen und Grundstücksausfahrten (bei schmalen Straßen auch gegenüber).
  7. 15m vor und hinter einem Bushaltestellenschild.
  8. Auf Fahrradschutzstreifen.
  9. Außerhalb geschlossener Ortschaften muss zwischen dem Fahrzeug und einer Fahrstreifenbegrenzung (durchgezogene Linie) eine Restbreite von 3m bleiben.

 

Parkzeitüberwachung

 

  1. Die Parkscheibe stelle ich auf die nächste volle oder halbe Stunde nach meiner Ankunftszeit. Gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
  2. In einen Parkautomat werfe ich genug Geld und bekomme dann einen Ausdruck. Den Ausdruck gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
  3. In eine Parkuhr werfe ich ausreichend Geld. An der Uhr wird die Restparkzeit angezeigt.

 

Ein und Aussteigen

 

  1. Das Fahrzeug muss gegen Wegrollen und unbefugten Zugriff gesichert sein!
  2. Beim Ein / -und Aussteigen dürfen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

 

 

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