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§ 1 Ziel und Inhalt der Ausbildung
(2) Die Ausbildung hat ein Verkehrsverhalten zu vermitteln, das
- 1.
-
Fähigkeiten und Fertigkeiten, um das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen zu beherrschen,
- 2.
-
Kenntnis, Verständnis und Anwendung der Verkehrsvorschriften,
- 3.
-
Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Wahrnehmung und Kontrolle von Gefahren einschließlich ihrer Vermeidung und Abwehr,
- 4.
-
Wissen über die Auswirkungen von Fahrfehlern und eine realistische Selbsteinschätzung,
- 5.
-
Bereitschaft und Fähigkeit zum rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Verhalten und das Bewusstsein für die Bedeutung von Emotionen beim Fahren und
- 6.
-
Verantwortung für Leben und Gesundheit, Umwelt und Eigentum
einschließt.
§ 2 Art und Umfang der Ausbildung
§ 3 Allgemeine Ausbildungsgrundsätze
§ 4 Theoretischer Unterricht
§ 5 Praktischer Unterricht
(1) Der praktische Unterricht ist auf die theoretische Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Er hat sich an den in den Anlagen 3 bis 6 aufgeführten Inhalten zu orientieren und die praktische Anwendung der Kenntnisse einzubeziehen, die zur Beurteilung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges erforderlich sind. Er ist systematisch aufzubauen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. Zum praktischen Unterricht gehören auch
- 1.
-
die Unterweisung nach Absatz 5,
- 2.
-
Anleitung und Hinweise vor, während und nach der Durchführung der Fahraufgaben sowie
- 3.
-
Nachbesprechung und Erörterung des jeweiligen Ausbildungsstandes.
Der Fahrlehrer hat den jeweiligen Ausbildungsstand durch Aufzeichnungen zu dokumentieren. Diese sollen erkennen lassen, welche Inhalte behandelt wurden.
§ 6 Abschluss der Ausbildung
§ 7 Ausnahmen
(1) Die §§ 1 bis 6 finden keine Anwendung, wenn
- 1.
-
die Fahrerlaubnis nach vorangegangener Entziehung auf Grund von § 20 der Fahrerlaubnis-Verordnung neu erteilt werden soll,
- 2.
-
die Fahrerlaubnis nach vorangegangenem Verzicht neu erteilt werden soll,
- 3.
-
die Fahrerlaubnis für die Klassen C oder D oder für die dazugehörigen Anhänger- oder Unterklassen wegen fehlender Verlängerung erloschen ist und die erneute Erteilung der betreffenden Fahrerlaubnis beantragt wird,
- 4.
-
die Fahrerlaubnis auf Grund einer ausländischen Fahrerlaubnis nach § 31 Absatz 1 oder 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt werden soll,
- 5.
-
dem Inhaber einer allgemeinen Fahrerlaubnis eine Dienstfahrerlaubnis nach § 26 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt werden soll,
- 6.
-
die Fahrerlaubnis der Klasse A1 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 auf die Klasse A2 erweitert wird,
- 7.
-
die Fahrerlaubnis der Klasse A2 nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 auf die Klasse A erweitert wird,
- 8.
-
die Prüfung zum Zwecke der Aufhebung der Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Kraftfahrzeuge mit automatischer Kraftübertragung nach § 17 Absatz 6 Satz 3 der Fahrerlaubnis-Verordnung abgelegt wird.
§ 8 Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
-
entgegen § 4 Absatz 3 oder 4 in Verbindung mit Anlage 2.8 den dort vorgeschriebenen theoretischen Unterricht nicht erteilt oder erteilen lässt,
- 2.
-
entgegen § 4 Absatz 6 Satz 1 den dort vorgeschriebenen Ausbildungsplan nicht aufstellt oder entgegen Satz 2 den Ausbildungsplan nicht durch Aushang oder Auslage in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt gibt,
- 3.
-
entgegen § 5 Absatz 1 Satz 6 den jeweiligen Ausbildungsstand nicht durch Aufzeichnungen dokumentiert oder dokumentieren lässt,
- 4.
-
entgegen § 5 Absatz 8 Satz 1 für mehrere Fahrschüler die gleichzeitige Erteilung von praktischem Fahrunterricht anordnet oder zulässt,
- 5.
-
entgegen § 5 Absatz 11 Satz 1 oder 3 einen Ausbildungsplan nicht aufstellt oder nicht durch Aushang oder Auslage in den Geschäftsräumen der Fahrschule bekannt gibt,
- 6.
-
entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 eine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts nach § 4 oder der Mindestumfang des praktischen Unterrichts nach § 5 nicht durchgeführt wurde oder
- 7.
-
entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen lässt.
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Fahrlehrer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
-
entgegen § 5 Absatz 1 Satz 6 den jeweiligen Ausbildungsstand nicht durch Aufzeichnungen dokumentiert,
- 2.
-
entgegen § 5 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 4 oder Absatz 4 in Verbindung mit Anlage 5 die besonderen Ausbildungsfahrten nicht wie dort vorgeschrieben durchführt,
- 3.
-
entgegen § 5 Absatz 8 Satz 1 für mehrere Fahrschüler gleichzeitig praktischen Fahrunterricht erteilt,
- 4.
-
entgegen § 5 Absatz 9 Satz 2 oder 3 bei den Ausbildungsfahrten keine Funkanlage benutzt,
- 5.
-
entgegen § 5 Absatz 10 Satz 1 bei Ausbildungsfahrten den vorgeschriebenen Fahrtenschreiber nicht benutzen lässt oder entgegen § 5 Absatz 10 Satz 2 Schaublätter nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise verwendet oder
- 6.
-
entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 eine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt, obwohl der Mindestumfang des theoretischen Unterrichts nach § 4 oder der Mindestumfang des praktischen Unterrichts nach § 5 nicht durchgeführt wurde.
§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel
Anlage 1 (zu § 4)
Rahmenplan für den Grundstoff (12 Doppelstunden) für alle Klassen
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
-
Persönliche Voraussetzungen
- a)
-
Körperliche FähigkeitenSehfähigkeit – SehtestBedeutung von Gesundheit und Fitness
- b)
-
Einschränkungen der körperlichen FähigkeitenKrankheiten und GebrechenAufmerksamkeitsdefiziteKonzentrationsmängelAlkohol, Drogen und MedikamenteErmüden und Ablenkung
- c)
-
Psychische und soziale VoraussetzungenEinstellung und Werthaltungen gegenüber Fahrzeugen, Fahren und StraßenverkehrOrientierung an Leitbildern des Verkehrsverhaltens.
- 2.
-
Risikofaktor Mensch
- a)
-
Beeinflussung des Verkehrsverhaltens durchAggression, Angst, Fahrfreude, Stress, weitere EmotionenAuffälliges Fahren kann verschiedene Gründe haben, Reaktion auf aggressives FahrenAggression nicht mit Gegenaggression beantworten; Lernen, wie man seinen Ärger kontrolliertUrsachen von Stress; Lernen, Stress wahrzunehmenErfahrung, dass Stress Risikofaktor istLernen, wie Stress zu vermeiden und zu bewältigen istGefühle können Fahrer positiv oder negativ beeinflussenRisiken durch Angst, Panik, ÜberlegenheitsgefühleLernen, Gefühle zu beherrschen und zu kontrollieren
- b)
-
Selbstbilderrealistische Einschätzung: Über- und Unterschätzung
- c)
-
Fahrideale und Fahrerrollen.
- 3.
-
Rechtliche Rahmenbedingungen
- a)
-
Führen von KraftfahrzeugenFahrerlaubnisklassenFührerschein auf Probe
- b)
-
Zulassung von Fahrzeugenzulassungspflichtige und zulassungsfreie FahrzeugeErlöschen der Betriebserlaubnis
- c)
-
Fahrzeuguntersuchungen
- d)
-
VersicherungenHaftpflicht, Teilkasko und VollkaskoInsassenunfallRechtsschutz
- e)
-
Fahrzeugpapiere und FührerscheinFahrzeugbrief, Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis, VersicherungsnachweisNachweis über AbgasuntersuchungÄnderungsabnahmebericht nach § 19 Absatz 3 StVZO
- f)
-
Internationaler Kraftfahrzeugverkehr.
- 4.
-
Straßenverkehrssystem und seine Nutzung
- a)
-
Verkehrswege und ihre BedeutungStraße, Fahrbahn, Fahrstreifen, Seitenstreifen, Sonderfahrstreifen, Sonderwege, Autobahn- und Kraftfahrstraße
- b)
-
Grundregel § 1 (StVO)
- c)
-
Gefahrenwahrnehmung bei Benutzung der Verkehrswege (z. B. Alleen)Verkehrsbeobachtung, Gefahrenkontrolle beim FahrstreifenwechselStau.
- 5.
-
Vorfahrt und Verkehrsregelungen
Verhalten- –
-
bei besonderen Verkehrslagen
- –
-
an Kreuzungen und Einmündungen
- –
-
bei Verkehrsregelungen durch Lichtzeichen und Polizeibeamte
insbesondere durch
- –
-
Handeln in der richtigen Reihenfolge (u. a. Bremsen, Schalten, Beschleunigen)
- –
-
Spurtstärke, Bedarf an Straßenraum und Zeit beim Überqueren einer Kreuzung einschätzen lernen
- –
-
Gefährlichkeit einer Kreuzung beurteilen, Notwendigkeit der Verständigung und Verständnis beim Kreuzungsverkehr
- –
-
Lernen, für die anderen Verkehrsteilnehmer mitzudenken
- –
-
Bedeutung von Gelassenheit und Geduld, gegebenenfalls auch einmal auf Vorfahrt verzichten
- –
-
Umweltbewusstes Befahren von Kreuzungen und Einmündungen.
- 6.
-
Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge
- a)
-
Verkehrszeichen und -einrichtungenGefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichensonstige Zeichen (Zusatzschilder), VerkehrseinrichtungenWissen um die Systematik und LogikFormen, Farben, Piktogramme, Schrift der Verkehrszeichen, „Lesen“ von Verkehrseinrichtungen und Folgerungen für das eigene angemessene Verhalten
- b)
-
BahnübergängeSicherheits- und Umweltbewusstsein – Verhalten an Bahnübergängen.
- 7.
-
Andere Teilnehmer im Straßenverkehr
- a)
-
Besonderheiten und Verhalten gegenüber
- –
-
öffentlichen Verkehrsmitteln
- –
-
Bussen/Schulbussen
- –
-
Taxen
- –
-
Pkw und Motorradfahrern
- –
-
Radfahrern
- –
-
großen und schweren Fahrzeugen
- –
-
Fußgängern
- –
-
Kindern und älteren Menschen
- –
-
Behinderten
- b)
-
Verhalten an Fußgängerüberwegen und -furten
- c)
-
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung
- –
-
verkehrsberuhigter Bereich und Zone 30
- –
-
bauliche Maßnahmen.
- 8.
-
Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- a)
-
Bedeutung der Geschwindigkeitsituationsangepasste GeschwindigkeitZusammenhänge zwischen Geschwindigkeit, Abstand und AnhaltewegEinschätzung des Anhalteweges bei verschiedenen GeschwindigkeitenGewöhnung an ausreichende SicherheitsabständeErkenntnis der Gefahren von zu hohen GeschwindigkeitenStändige Kontrolle der Geschwindigkeit durch Anpassung an Verkehrsverhältnisse, Straßenverhältnisse, Witterungs- und SichtverhältnisseKenntnisse und Akzeptanz der GeschwindigkeitsregelungenKenntnis der Zusammenhänge zwischen Geschwindigkeit und SchadstoffemissionenWahl umweltschonender GeschwindigkeitenRealistische Selbsteinschätzung des eigenen GeschwindigkeitsverhaltensWissen um das Risiko von Geschwindigkeitsrausch und Geschwindigkeitsgewohnheiten
- b)
-
Vorausschauendes Verhalten
- c)
-
Sicherheitsabstände
- d)
-
Wahl der Geschwindigkeit in Abhängigkeit von Straße, Verkehr, Witterungs- und Sichtverhältnissen
- e)
-
Lärmschutz
- f)
-
Geschwindigkeitsvorschriften
- g)
-
Warnzeichen.
- 9.
-
Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung
- a)
-
Einfahren, Anfahren
- b)
-
Überholen, Vorbeifahren, Ausweichen
- c)
-
Nebeneinanderfahren
- d)
-
Abbiegen
- e)
-
Wenden
- f)
-
Rückwärtsfahren
- g)
-
Kenntnis der Verkehrsregelungen bei verschiedenen Fahrmanövern. Insbesondere durch
- –
-
Kennen und Wahrnehmen von Gefahren bei Fahrmanövern
- –
-
Verkehrsbeobachtung üben
- –
-
Erfahrung, dass sie erhöhte Konzentration erfordern
- –
-
Lernen, verantwortungsvoll zu entscheiden, ob und wo man Fahrmanöver ausführen kann oder davon absehen soll.
- 10.
-
Ruhender Verkehr
Zu wenig Straßenraum – zu viele Autos
- a)
-
Ruhender VerkehrHalten und ParkenEinrichtungen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs
- b)
-
Ein- und AussteigenSichern des Fahrzeugs
- c)
-
Absichern liegen gebliebener Fahrzeuge
- d)
-
Anschleppen, Abschleppen und Schleppen.
- 11.
-
Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstößen gegen Verkehrsvorschriften
- a)
-
Benutzung von Beleuchtungseinrichtungen
- b)
-
Verhalten gegenüber SonderfahrzeugenBlaues und gelbes BlinklichtSonderrechte
- c)
-
Verhalten nach VerkehrsunfallAbsichern und Hilfeleistung für VerletzteVerpflichtungen
- d)
-
Ahndung von FehlverhaltenVerwarnung, Bußgeld, Fahrverbot, Strafe
- e)
-
FahreignungsregisterFahreignungs-Bewertungssystem
- f)
-
Entzug der Fahrerlaubnis
- g)
-
Verlust des VersicherungsschutzesSchadenersatz, Regress
- h)
-
Begutachtungsstelle für FahreignungMedizinisch-psychologische Untersuchung.
- 12.
-
Lebenslanges Lernen
- a)
-
Besondere Risikofaktoren bei
- –
-
Fahranfängern
- –
-
Jungen Fahrern
- –
-
Älteren Fahrern
- b)
-
Hilfen
insbesondere durch
- –
-
Aufbauseminare, besondere Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungsgespräche (Führerschein auf Probe)
- –
-
Fahreignungsseminare (Fahreignungs-Bewertungssystem)
- –
-
Erfahrungsaustausch für Fahranfänger
- c)
-
Risiken durch Informations- und Kommunikationsdefizite im Straßenverkehr
- d)
-
Verkehrssicherheit durch Weiterbildung
- e)
-
Sicherheitstraining
- f)
-
Kurse zur umweltschonenden Fahrweise.
Anlage 2.1 (zu § 4)
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen A, A2, A1 (4 Doppelstunden), in der Klasse AM (2 Doppelstunden)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
-
Fahrer/Beifahrer, Fahrzeug
- a)
-
Persönliche Voraussetzungen
- –
-
Eignung unter besonderer Berücksichtigung des Fahrens motorisierter Zweiräder
- –
-
Körperliche Voraussetzungen
- –
-
Fitness
- b)
-
Schutz des Fahrers/BeifahrersAnforderungen an Schutzhelme, geeignete Schutzkleidung, Schuhwerk, Handschuhe und sonstiges Sicherheitszubehör; auffällige, auf weite Entfernung erkennbare Bekleidung, Verletzungsschutz, Wetterschutz
- c)
-
Betriebs- und VerkehrssicherheitPrüfung, Wartung und PflegeTechnische Veränderungen am MotorradFolgen/Beladen und Besetzung des Motorrades/GewichtsverteilungSicherung des Gepäcks/Folgen falscher Gewichtsverteilung, Einstellung von Federung und Dämpfung, Einstellung von Bedienhebeln„Einmotten“ und Wiederinbetriebnahme des Motorrades
- d)
-
UmweltschonungBleifreier Kraftstoff, KatalysatorSchalldämpfung des Auspuffgeräuschs (laut ist out)Altöl und gebrauchte Filter umweltgerecht entsorgen.
- 2.
-
Besonderes Verhalten beim Motorradfahren
- a)
-
Verhalten bei zweiradspezifischen Verkehrszeichen und VerkehrseinrichtungenGefahrzeichen, Vorschriftzeichen, Richtzeichen, Fahren in Fahrstreifen, Überholverbotebesondere Gefahren für Motorradfahrer durch:
Fahrbahn, andere Verkehrsteilnehmer, Witterung, Sicht- und Verkehrsverhältnisse - b)
-
Fahrbahn „lesen“Sand / Splitt / Teerverfugungen / Öl / Nässe / Glätte / Laub /
Schmutz / Schienen / Gullys / Markierungen / Schlaglöcher /
Spurrillen / Gegenstände auf der Fahrbahn - c)
-
Sehen und gesehen werdenVisier, Sichtfeld, Sehhilfen, AdaptionBlickschulung, Blickrichtung, Blicktechnik, Helm, Reflektoren, BeleuchtungSichthindernisse, Gefahr des Übersehenwerdens
- d)
-
Mitnahme von PersonenKinder, ErwachseneVerhalten des Sozius: beim Anfahren, beim Bremsen, in Kurven und beim Ausweichen
- e)
-
Umweltbewusstes VerhaltenKein unnötiges Beschleunigen – vorausschauendes Fahren, Abschalten des Motors beim Warten, Rollenlassen des Kraftrades.
- 3.
-
Besondere Schwierigkeiten und Gefahren
- a)
-
Hauptgefahren durch andere:Übersehen werden von Linksabbiegern und anderen Wartepflichtigen, von Überholenden und Entgegenkommenden in Kurven
- b)
-
Fahren unter erschwerten BedingungenKälte – Wärme – Regen – Sichtbehinderung – Aquaplaning – Nebel, Eis- und Schneeglätte, Matsch, Streumittel
- c)
-
Fahren bei Dämmerung oder bei Dunkelheit:Erschwerte Erkennbarkeit von Fahrbahnzuständen und Verkehrsabläufen
- d)*)
-
Motorräder mit BeiwagenFahrzeugrechtliche Bestimmungen, Beiwagen rechts oder links, AnlenkungBremsen, Beleuchtung, Fahrphysikalische Unterschiede zum Solobetrieb, besonders beim Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren
Beladen des Gespanns
- *)
- Gilt nicht für AM.
- e)
-
Motorrad mit AnhängerRechtliche BestimmungenVerbindungseinrichtungen, Gefahren: beim Kurvenfahren, durch Geschwindigkeit und beim Bremsen
- f)
-
Verhalten nach UnfällenAbsicherung der Unfallstelle mit geeigneten Mitteln, Umgang mit verletzten Motorradfahrern, besondere Probleme bei Leistung Erster Hilfe: Abnahme des Helms, schwere Verletzungen, offene Brüche.
- 4.
-
Fahrtechnik und Fahrphysik
- a)
-
Bedeutung der Grundfahraufgaben
- b)
-
Anfahren und Stabilisieren der FahrbewegungAntriebskräfte, Geschwindigkeitsabhängige Stabilität der FahrbewegungKreiselkräfte/Unterbrechung der Kreiselkräfte
- c)
-
KurvenKurvenarten, Lenkimpulse/Einleitung der Kurvenfahrt, Fliehkraft, Schräglage (Drücken, Legen)Seitenführungskräfte/Antriebskräfte/BremskräfteBlicktechnik in der Kurve, Bremsen in Schräglage, Aufrichten des Motorrades, Ausbrechen
- d)
-
BremsenWirkung von Hand- und Fußbremse/dynamische Achslastverlagerung, Abstimmen der Bremskräfte bei getrennter Hand-und Fußbremse (kurzer und langer Radstand, unterschiedliche Belastung – Sozius/Gepäck, Schwerpunkthöhe)Abstimmen der Bremskräfte bei integralen Bremssystemen, Bremswirkung in Abhängigkeit von Gewicht, Reifen und Fahrbahnoberfläche*)Vollbremsung/Gefahrenbremsung
- e)
-
AusweichenAusweichen als Notmanöver mit und ohne vorhergehendes Bremsen, Ausweichweg im Vergleich zu mehrspurigen Kraftfahrzeugen
- f)
-
Kritische Fahrzustände/UrsachenPendeln, Flattern, Winddruck von vorn und von der Seite.
Anlage 2.2 (zu § 4)
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse B (2 Doppelstunden)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
-
Technische Bedingungen, Personen- und Güterbeförderung – umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen
- a)
-
Technik, Physik
- –
-
Betriebs- und Verkehrssicherheit
- –
-
Wartung und Pflege der Fahrzeuge
- –
-
Untersuchung der Fahrzeuge nach den §§ 29, 47a StVZO
- –
-
Wirkung von Kräften beim Fahren, physikalische Gesetzmäßigkeiten
- b)
-
Personen- und Güterbeförderung
- –
-
Personenbeförderung
- –
-
Ladeflächen und Beladung
- c)
-
Umweltschonender Umgang mit dem Kraftfahrzeug
- –
-
Energiesparende Fahrweise
- –
-
Umweltschonende Fahr- und Fahrvermeidungsstrategien.
- 2.
-
Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Zügen
- a)
-
Fahrgeschwindigkeit
- b)
-
Fahren in Fahrstreifen
- c)
-
Fahren bei unterschiedlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen
- d)
-
Fahren unter Verwendung der Beleuchtungseinrichtungen
- e)
-
Befahren von Kurven, Gefällen und Steigungen
- f)
-
Bremsen
- –
-
Bremsanlagen (Betriebsbremse, Feststellbremse, Anhängerbremse)
- –
-
Benutzung der Bremsen (degressiv – progressiv)
- –
-
Bremsen im Gefälle und bei Gefahr
- g)
-
Zusammenstellung von Zügen
- –
-
Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen
- –
-
Stützlast
- –
-
Ankuppeln, Abkuppeln, Rangieren
- –
-
Beleuchtung
- h)
-
Sozialvorschriften und Verkehrsverbote (z. B. nach sog. Ozongesetz)
- i)
-
Abgrenzung zur Klasse BE und B mit der Schlüsselzahl 96.
Anlage 2.3 (zu § 4)
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse C (10 Doppelstunden), in der Klasse C1 (6 Doppelstunden)
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
-
Persönliche Voraussetzungen und Arbeitsplatz
- a)
-
FahrerlaubnisErteilungsvoraussetzungen, Befristung
- b)
-
PapierePersönliche Fahrzeugpapiere
- c)
-
SozialvorschriftenFahrtenschreiber, Lenk- und Ruhezeiten
- d)
-
ArbeitsplatzSitz- und Spiegeleinstellung (toter Winkel)Klimatisierung, Sichtbehinderung des Fahrers aufgrund der Bauart des Fahrzeugs.
- 2.
-
Besondere Vorschriften aus der Straßenverkehrs-Ordnung/Transportvorschriften
- a)
-
Geschwindigkeit, Abstand
- b)
-
Bahnübergänge
- c)
-
Halten und Parken
- d)
-
Personenbeförderung
- e)
-
FahrverboteSonn- und Feiertagsfahrverbot, Ferienreiseverordnung, sonstige Wechselaufbauten, Unterfahrschutz
- f)
-
Vorschriften zum Transport von GüternLadungspapiere (national und grenzüberschreitend).
- 3.
-
Kraftstrang
- a)
-
Motor
- b)
-
Kupplung, Wandler
- c)
-
Getriebe
- d)
-
Antriebswellen
- e)
-
Differential(e)
- f)
-
Achsantrieb, Radantrieb
- g)
-
Antriebs-Schlupf-Regelung (ASR).
- 4.
-
Fahrwerk/Elektrische Anlagen
- a)
-
Federung
- b)
-
Räder, Reifen, Radabdeckungen, Schneeketten
- c)
-
Aufbauten
- d)
-
Lichtmaschine/Batterie(n)
- e)
-
Beleuchtung
- f)
-
Sonstige elektrische Einrichtungen.
- 5.
-
Lkw-Bremsen
- a)
-
hydraulische Bremsanlage
- b)
-
Druckluftbeschaffungsanlage
- c)
-
Kombinierte Druckluft-hydraulische Bremsanlage
- d)
-
Zweikreis-Druckluftbremsanlage
- e)
-
Automatisch-lastabhängige Bremse (ALB)
- f)
-
Feststellbremse.
- 6.
-
Lkw-Bremsen und Fahrzeuguntersuchungen; Geschwindigkeitsregler
- a)
-
Dauerbremsen
- b)
-
Automatischer Blockierverhinderer (ABV)
- c)
-
Kontrollen, Wartung und Pflege der Bremsanlage
- d)
-
Fahrzeuguntersuchungen
- e)
-
Geschwindigkeitsregler.
- 7.
-
Wirkung von Kräften beim Fahren durch physikalische GesetzmäßigkeitenKraftschluss, Reibung, Rollwiderstand, Luftwiderstand, Steigungen und Gefälle, Fliehkraft, Seitenführungskraft, Auswirkungen unterschiedlicher Ladung.
- 8.
-
Vorschriften über Ausrüstungs-, Beförderungs- und Sicherheitsbestimmungen
- a)
-
FahrzeugUnterlegkeil(e), Warnleuchte(n), Warndreieck, Parkwarntafel, Verbandkasten, Abschleppverbindungen
- b)
-
Fahrzeuggewichte und -abmessungen
- c)
-
Geschwindigkeitsbegrenzer
- d)
-
die Entgegennahme, den Transport und die Ablieferung von Gütern
- –
-
Gefahrgut
- –
-
Abfall
- e)
-
Sicherheitsbestimmungen (Berufsgenossenschaft)Warnweste, sicherheitsrelevante SchuheEin- und Aussteigen.
- 9.
-
Ladungssicherung/Abfahrtkontrolle
- a)
-
Kontrolle des Ladeguts (einordnen und befestigen)
- b)
-
Sicherung verschiedener Arten von Ladegut(z. B. flüssiges oder hängendes Ladegut)
- c)
-
Ausrüstung für das Be- und Entladen von Gütern
- d)
-
Abfahrtkontrolle; Erkennen und Beseitigung einfacher Störungen.
- 10.
-
Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung
- a)
-
Wartung, Pflege und Kontrolle
- b)
-
Energiesparende Fahrweise
- c)
-
Alternative Kraftstoffe
- d)
-
Zeit- und Streckenplanung
- e)
-
Luftwiderstand(z. B. Spoiler, Plane, Aufbauten)
- f)
-
Kartenlesen, Streckenplanung, Navigationssysteme.
Anlage 2.4 (zu § 4)
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse CE (4 Doppelstunden)
- 1.
-
Zusammenstellung von Zügen
- a)
-
Einrichtungen zur VerbindungWartung und Prüfung
- b)
-
An- und Abkuppeln, Auf- und Absatteln
- c)
-
Abmessungen,zulässige Achslast, zulässige Gesamtmasse der Züge
- d)
-
Massen in Abhängigkeit von fahrerlaubnisrechtlichen Bestimmungen.
- 2.
-
Lastzugbremsen
- a)
-
Auflaufbremse(n)
- b)
-
Zweitleitungs-Druckluftbremse.
- 3.
-
Lastzugbremsen
- a)
-
Bremskraftregelung
- b)
-
Automatische Blockier-Verhinderer (ABV)
- c)
-
Feststellbremse
- d)
-
Dauerbremse
- e)
-
Fahrzeuguntersuchungen.
- 4.
-
Fahren mit Zügen
- a)
-
Sicherheitskontrollen
- b)
-
Gliederzug
- c)
-
Sattelkraftfahrzeug
- d)
-
Bremsen
- e)
-
Rangieren
- f)
-
Befahren von Kurven, Steigungen und Gefällen
- g)
-
Fahren mit übergroßen und überschweren Fahrzeugen
- h)
-
Fahren unter erschwerten Witterungsbedingungen
- i)
-
Ladung/Ladungssicherung
- j)
-
toter Winkel.
Anlage 2.5 (zu § 4)
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen D (18 Doppelstunden) und D1 (10 Doppelstunden)
- 1.
-
Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis D1 und D
- a)
-
Personenbeförderung in BussenSicherheit, Unfallbeteiligung
- b)
-
Definition Kraftomnibusse
- c)
-
Einteilung der Kraftomnibusse nach Größe, Art, Verwendung.
- 2.
-
Rahmen, Fahrwerk, Elektrische Anlage
- a)
-
Rahmen und Fahrgestelleunterschiedliche Motoreinbauvarianten, Aufbau, Gitterrohrrahmen, Federung, Dämpfung, Achsen
- b)
-
Räder und ReifenArten, ReifenschädenRadwechsel
Schneeketten:
- –
-
Arten
- –
-
Montage
- c)
-
Lenkung
- d)
-
Elektrische AnlageBatterie, Prüfung/Ladung, Lichtmaschine, Anlasser, Bordelektrik, Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Klimatisierung, weitere Stromverbraucher.
- 3.
-
Fahrerplatz – Innenraum
Zugang von außen- a)
-
FahrerplatzLinienbus, ReisebusBegleitpersonal
Signalanlagen:
- –
-
Video – Außenbeobachtung
- b)
-
Informations- und UnterhaltungsanlageLautsprecheranlage, Radioanlage, Fernseh-/Videoanlage
- c)
-
InnenraumFahrgastraum – Beleuchtung:Innenbeleuchtung, Bodenbeleuchtung, Nachtbeleuchtung, Ein- und Ausstiege, Notausstiege, Türöffnung bei Reisebussen: Stauraum, Kraftstoffbehälter.
- 4.
-
Kraftstrang
- a)
-
Motoren
- b)
-
Einspritzanlage
- c)
-
Abgasanlage
- d)
-
Kupplung
- e)
-
Getriebe
- f)
-
Antriebswellen
- g)
-
Differential.
- 5.
-
Bremsanlagen (1)
- a)
-
Bauteile
- b)
-
gesetzliche Vorschriften
- c)
-
Arten von Bremsanlagen.
- 6.
-
Bremsanlagen (2)
- a)
-
Einzelaggregate der Bremsanlage
- b)
-
Feststellbremsanlage.
- 7.
-
Bremsanlagen (3)
- a)
-
Betriebsbremsanlage
- b)
-
Dauerbremsanlage.
- 8.
-
Bremsanlagen (4)
- a)
-
Gelenkbusanlage
- b)
-
Luftfederung – Gelenkbus
- c)
-
Drehgelenk – Knickschutz
- d)
-
Antrieb-Schlupf-Regelung (ASR) und Automatischer Blockierverhinderer (ABV)
- e)
-
Automatisch-lastabhängige Bremse (ALB)
- f)
-
Anhängerkupplung
- g)
-
Anhänger hinter Kraftomnibussen.
- 9.
-
Personenbeförderung, Fahrzeug- und Beförderungsdokumente
- a)
-
gesetzliche Regelung des PersonenverkehrsGrundzüge des Personenbeförderungsrechts, Freistellungsverordnung
- b)
-
Arten des PersonenbeförderungsverkehrsGelegenheitsverkehrLinienverkehr, Schulbusverkehr, Marktfahrten, Theaterfahrten, grenzüberschreitender Verkehr
- c)
-
Fahrzeug- und Beförderungsdokumente für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr
- d)
-
Haltestellen
- e)
-
Kennzeichnung und Beschilderung von Linienbussen.
- 10.
-
BO-Kraft, Bau- und Betriebsvorschriften
- a)
-
BO-KraftAllgemeine VorschriftenFahrdienst, Fahrgäste, Beförderungspflicht, Ausrüstung und Beschaffenheit
- b)
-
SondervorschriftenO-BusLinienverkehrFahrzeuguntersuchungen nach BO-Kraft
- c)
-
OrdnungswidrigkeitenNichtraucherzonenKennzeichnung von Schulbussen, Kennzeichnung von Sitzplätzen für behinderte MenschenRollstuhlfahrerGurtanlegepflicht
- d)
-
Verhalten im Fahrdienstmitzuführende PapiereFundsachen.
- 11.
-
StVZO-Bestimmungen zu KraftomnibussenSondervorschriften für KraftomnibusseBauart, bestimmte Höchstgeschwindigkeit,Abmessung,Anhängerbetrieb,Kurvenlaufeigenschaften,Achslasten, Gesamtgewicht,Besetzung, Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Anordnung der Fahrgastsitze,Einrichtung zum sicheren Führen der Fahrzeuge, Heizung, Belüftung,Einrichtungen zum Auf- und Absteigen,Fußboden, Türen – Notausstiege, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material, Gänge, Bereifung,Lenkeinrichtung, Diebstahl-, Alarmeinrichtungen,Scheiben und Scheibenwischer, Unterlegkeile,Abgase, Abgasuntersuchung, Geschwindigkeitsbegrenzer,Geschwindigkeitsschilder.
- 12.
-
Fahrphysik
- a)
-
Wirkung von KräftenKraftschluss, Widerstände, Luftwiderstände, Steigungswiderstände, Fliehkräfte, Seitenführungskraft, Kurvenfahrten.
- b)
-
Benutzung von Spiegeln.
- 13.
-
Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (1)Verhalten im Straßenverkehr, Vermittlung der Verhaltensweisen unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortung als Kraftomnibus-FahrerFahren in FahrstreifenSonderfahrstreifenGeschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorbeifahren, Vorfahrt, besondere Verkehrslagen, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Einfahren, Anfahren.
- 14.
-
Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (2)Halten und Parken, Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen, Warnzeichen, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bahnübergänge, Fußgängerüberwege, Schulbusse, Haltestellenregelung, sonstige Pflichten des Fahrzeugführers, Verkehrshindernisse, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Ordnungswidrigkeiten.
- 15.
-
Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren mit Kraftomnibussen; Umweltschutz, energiesparendes und wirtschaftliches Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung
- a)
-
UmweltschutzEnergiesparendes und gleichmäßiges Fahren, Lärmschutz
- b)
-
Alternative Kraftstoffe und Antriebe
- c)
-
Umweltschutz bei Wartung, Pflege und Kontrollen des Kraftomnibusses
- d)
-
Umweltgerechtes Entsorgen von Abfällen
- e)
-
Karten lesen, Streckenplanung, Navigationssysteme.
- 16.
-
Fahren mit Kraftomnibussen
Verhalten bei Pannen und nach Unfällen- a)
-
Verhalten in schwierigen Situationenbesondere Seitenwindempfindlichkeit von Kraftomnibussen, Aquaplaning, Nebel, Wintergefahren, Verhalten als Schulbusfahrer
- b)
-
Liegenbleiben von BussenPannen, Schutz der Fahrgäste, Notfallmaßnahmen, Evakuierung
- c)
-
Fahrerbedingte UnfallfaktorenÜbermüdung, Ernährung, Alkohol, Drogen, Medikamente, Krankheit, Ablenkung
- d)
-
Verhalten bei Unfällen.
- 17.
-
Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, sonstige Bestimmungen
- a)
-
Verordnung (EWG) Nr. 3820/85
- b)
-
Grundzüge des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR)
- c)
-
Grundzüge des Fahrpersonalgesetzes
- d)
-
Grundzüge der Fahrpersonalverordnung
- e)
-
Verordnung über den Fahrtenschreiber (EU) Nr. 165/2014
- f)
-
Fahrpersonal und Kraftfahrzeuge
- g)
-
Kontrollmittelverordnung
- h)
-
Kontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz
- i)
-
Grundzüge des Arbeitszeitgesetzes.
- 18.
-
Sicherheitskontrollen
- a)
-
AbfahrkontrolleVerkehrs- und BetriebssicherheitRäder und Bereifung, elektrische Einrichtungen, Bremsanlage, Ausrüstung
- b)
-
Unterrichtung über Handfertigkeiten, die im Rahmen der praktischen Ausbildung und Prüfung beherrscht werden müssen.
Die Punkte „Ausrüstung, Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern, Automatisch-lastabhängige Bremse, Dauerbremse, Haltestellenbremse, Kupplung, Wandlerkupplung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Besonderheiten bei Gelenkbussen und Kneeling“ entfallen bei Klasse D1
Anlage 2.6 (zu § 4)
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse L (2 Doppelstunden)
- 1.
-
Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von ZügenEinfahren in StraßenÜberqueren von StraßenAbbiegen, auch unter Berücksichtigung ausschwenkender TeileBeobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel)FahrbahnbenutzungSonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei KolonnenbildungZusammenstellen von ZügenZusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen BremsanlagenAchsenabhängig (ein- oder mehrachsig)selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabel, Anhängerkupplung, Stützrad bei EinachsanhängernBeachtung der fahrzeugbezogenen VorschriftenZulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern; Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild und vorgezogene UntersuchungenKennzeichnungspflichtenKenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder AnbauteilenÜberbreite, Überlänge, Zwillingsräder.
- 2.
-
Technik und SicherungseinrichtungenBremsenBetriebsbremse, hydraulische BremseDruckluftbremseAuflaufbremse und FeststellbremseEinzelradbremsenUnterlegkeileLenkungRäder/BereifungAnbaugeräte und LadungBe- und Entlastung der AchsenBetriebsgeschwindigkeitLadung.
Anlage 2.7 (zu § 4)
Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in der Klasse T (6 Doppelstunden)
- 1.
-
Verkehrsbeobachtungen und Verkehrsverhalten, Zusammenstellen von ZügenEinfahren in StraßenÜberqueren von StraßenAbbiegen, auch unter Berücksichtigung ausschwenkender TeileBeobachtung nach hinten (Spiegel, Teleskopspiegel, toter Winkel)FahrbahnbenutzungSonstige Pflichten von Führern langsamer Fahrzeuge bei KolonnenbildungZusammenstellen von ZügenZusammenstellen von Zügen mit unterschiedlichen BremsanlagenAchsenabhängig (ein- oder mehrachsig)selbstfahrende Arbeitsmaschine, auch mit Anhänger, Zuggabel, Anhängerkupplung, Stützrad bei EinachsanhängernBeachtung der fahrzeugbezogenen VorschriftenZulassungsfreiheit und Zulassungspflicht auch bei Anhängern; Geschwindigkeitsschilder, Fabrikschild und vorgezogene UntersuchungenKennzeichnungspflichtenKenntlichmachung von verkehrsgefährdenden Fahrzeug- oder AnbauteilenÜberbreite, Überlänge, Zwillingsräder.
- 2.
-
Technik und SicherungseinrichtungenBremsenBetriebsbremse, hydraulische BremseDruckluftbremseAuflaufbremse und FeststellbremseEinzelradbremsenUnterlegkeileLenkungRäder/BereifungAnbaugeräte und LadungBe- und Entlastung der AchsenBetriebsgeschwindigkeitLadung.
- 3.
-
Fahren mit Zügen, Zusammenstellen von Zügen
- a)
-
Ladungssicherung
- b)
-
Besonderheiten der Fahrbahnbenutzung
- –
-
mit bis zu zwei Anhängern
- –
-
bis zu 60 km/h
- –
-
mit Ladung land- und forstwirtschaftlicher Güter
- c)
-
Besonderheiten bei der Zusammenstellung von Zügen; Fahren mit Allradantrieb
- d)
-
Verhalten an Bahnübergängen.
- 4.
-
Wirkung von Kräften beim Fahren
- a)
-
Kraftschluss, Reibung, Rollwiderstand
- b)
-
Auswirkungen unterschiedlicher Ladungen
- c)
-
in Steigungen und Gefällen
- d)
-
Luftwiderstand, Seitenführungskraft, Fliehkraft
- e)
-
Kippmomente.
- 5.
-
Bremsanlagen
- a)
-
Druckluftbeschaffungsanlage
- b)
-
Kombinierte Druckluft-hydraulische Bremsanlage
- –
-
Zugfahrzeug hydraulisch
- –
-
Anhänger Druckluft
- c)
-
Druckluftbremse, Zweileitungsbremse.
- 6.
-
Bremsanlagen des Anhängers
- a)
-
Manueller Bremskraftregler
- b)
-
Automatisch-lastabhängige Bremskraftregelung
- c)
-
Hilfs- und Feststellbremsanlage
- d)
-
Beleuchtungseinrichtungen an Anhängern.
Anlage 2.8 (zu § 4 Absatz 4)
Mindestdauer des Unterrichts für den klassenspezifischen Zusatzstoff
| AM | 2 Doppelstunden |
| A1, A2, A | 4 Doppelstunden |
| B | 2 Doppelstunden |
| C1 | 6 Doppelstunden |
| C1 (Vorbesitz D1) | 2 Doppelstunden |
| C1 (Vorbesitz D) | 2 Doppelstunden |
| C | 10 Doppelstunden |
| C (Vorbesitz C1) | 4 Doppelstunden |
| C (Vorbesitz D1) | 4 Doppelstunden |
| C (Vorbesitz D) | 2 Doppelstunden |
| CE | 4 Doppelstunden |
| D1 | 10 Doppelstunden |
| D1 (Vorbesitz C1) | 4 Doppelstunden |
| D1 (Vorbesitz C) | 4 Doppelstunden |
| D | 18 Doppelstunden |
| D (Vorbesitz C) | 8 Doppelstunden |
| D (Vorbesitz C1) | 12 Doppelstunden |
| D (Vorbesitz D1) | 8 Doppelstunden |
| L | 2 Doppelstunden |
| T | 6 Doppelstunden |
Anlage 3 (zu § 5 Absatz 1)
Sachgebiete für den praktischen Unterricht für alle Klassen
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1
-
Fahrtechnische Vorbereitung der Fahrt
- 1.1
-
Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs
- 1.2
-
Sitzposition
- 1.3
-
Einstellung der Spiegel
- 1.4
-
Lenkradhaltung (-führung); Lenkerhaltung1)
- 1.5
-
Anlegen und Lösen des Sicherheitsgurtes; Helm Auf- und Absetzen1)
- 1.6
-
Einstellung der Kopfstützen
- 1.7
-
Bedienungseinrichtungen
- 2
-
Verhalten beim Anfahren in der Ebene, Steigungen und Gefällstrecken
- 3
-
Gangwechsel(Besitzt das Ausbildungsfahrzeug eine automatische Kraftübertragung, muss der Bewerber mit deren Besonderheiten vertraut gemacht werden.)
- 3.1
-
Umweltschonendes Anpassen der Getriebegänge an Verkehrslage, Straßenzustand und Straßenverlauf
- 3.2
-
Schalten in Steigungen und Gefällstrecken, auch unter Umweltgesichtspunkten
- 4
-
Fahrbahnbenutzung
- 4.1
-
Verhalten auf Straßen mit einem oder mehreren Fahrstreifen
- 4.2
-
Verhalten an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- 5
-
Abbiegen und Fahrstreifenwechsel
- 5.1
-
Abbiegen an Einmündungen und Kreuzungen
- 5.2
-
Abbiegen in Grundstücke
- 5.3
-
Einordnen zum Abbiegen
- 5.4
-
Fahrstreifenwechsel ohne Abbiegevorgang
- 6
-
Rückwärtsfahren und Wenden
- 6.1
-
Richtige Körperhaltung während der Rückwärtsfahrt2)
- 6.2
-
Rückwärtsfahren mit und ohne Fahrtrichtungsänderung2)
- 6.3
-
Wenden
- 7
-
Beobachtung des Verkehrsraums, des Verlaufs und der Beschaffenheit der Fahrbahn sowie Beachtung der Verkehrszeichen und -einrichtungen
- 8
-
Fahrgeschwindigkeit
- 8.1
-
Umweltbewusstes Angleichen der Fahrgeschwindigkeit an Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse
- 8.2
-
Abstandhalten vom vorausfahrenden Fahrzeug (auch bei geringer Geschwindigkeit)
- 8.3
-
Fahrgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften
- 8.4
-
Fahrgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften
- 8.5
-
Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- 8.6
-
Bremsen in Gefahrensituationen
- 9
-
Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- 9.1
-
Einfahren, Ausfahren
- 9.2
-
Seitenstreifen
- 9.3
-
Beschleunigungsstreifen und Verzögerungsstreifen
- 9.4
-
Parkplätze, Raststätte und Tankstellen
- 10
-
Überholen(Überholvorgänge sind auch außerhalb geschlossener Ortschaften sowie auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen zu üben)
- 11
-
Verhalten an Kreuzungen, Einmündungen und Kreisverkehren
- 11.1
-
Ausreichende Beobachtung der kreuzenden Straße und rechtzeitige Anpassung der Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
- 11.2
-
Heranfahren an die bevorrechtigte Straße
- 11.3
-
Einfahren in Vorfahrtstraßen
- 11.4
-
Bremsbereitschaft
- 11.5
-
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Regelung durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen
- 11.6
-
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen mit Verkehrszeichen
- 11.7
-
Verhalten an Kreuzungen und Einmündungen ohne Verkehrszeichen
- 11.8
-
Verhalten beim Befahren von Kreisverkehren
- 11.9
-
Verhalten an Bahnübergängen
- 12
-
Verhalten gegenüber Fußgängern und Radfahrern
- 12.1
-
beim Abbiegen
- 12.2
-
beim Geradeausfahren
- 12.3
-
an Fußgängerüberwegen
- 12.4
-
in verkehrsberuhigten Bereichen
- 12.5
-
an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
- 12.6
-
an Schulen und bei Verkehrszeichen 136 (Kinder)
- 13
-
Halten und Parken
- 13.1
-
Halten in Steigungen und in Gefällstrecken
- 13.2
-
Einfahren in eine Parklücke2)
- 13.2.1
-
zwischen hintereinanderstehenden Fahrzeugen
- 13.2.2
-
zwischen nebeneinanderstehenden Fahrzeugen
- 13.3
-
Maßnahmen beim Verlassen des Fahrzeugs
- 13.4
-
Maßnahmen zur Sicherung liegen gebliebener Fahrzeuge
- 14
-
Vorausschauendes Fahren
- 14.1
-
Beobachtung anderer Verkehrsteilnehmer
- 14.2
-
Beobachtung des Fahrverhaltens der anderen Fahrzeugführer
- 14.3
-
Beobachtung des Verkehrsraumes
- 15
-
Verhalten in komplizierten Verkehrssituationen
- 16
-
Vermeiden risikoreicher Verkehrssituationen
- 17
-
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für die Klassen A1, A2, A und AM
- 17.1
-
Sicherheitskontrolle
Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes von
- –
-
Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
- –
-
Not-Aus-Schalter
- –
-
Antriebselementen (Kette, Belt-Drive, Kardan)
Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe
- –
-
Ein- und Ausschalten
- –
-
Funktion prüfen von:
- –
-
Standlicht
- –
-
Abblendlicht
- –
-
Fernlicht
- –
-
Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung
- –
-
Nebelschlussleuchte
- –
-
Warnblinkanlage
- –
-
Blinker
- –
-
Hupe
- –
-
Bremsleuchte
- –
-
Kontrollleuchten benennen
- –
-
Rückstrahler Vorhandensein
- –
-
Beschädigung
Lenkung
- –
-
Lenkschloss entriegeln
BremsanlageFunktionsprüfung der BremsenFlüssigkeitsstände
- –
-
Motoröl
- –
-
Kühlmittel
- 17.2
-
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 17.2.1
-
Fahren eines Slaloms mit Schrittgeschwindigkeit
- 17.2.2
-
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- 17.2.3
-
Ausweichen ohne Abbremsen
- 17.2.4
-
Ausweichen nach Abbremsen
- 17.2.5
-
Slalom
- 17.2.6
-
Langer Slalom
- 17.2.7
-
Fahren mit Schrittgeschwindigkeit geradeaus
- 17.2.8
-
Stop and Go
- 17.2.9
-
Kreisfahrt
- 17.3
-
Klassenspezifische Besonderheiten
- 17.3.1
-
Fahren im Fahrstreifen
- 17.3.2
-
Fahren in Kurven
- 17.3.3
-
Fahren mit Schutzkleidung
- 18
-
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für die Klassen B
- 18.1
-
Sicherheitskontrolle
- –
-
Reifen (z. B. Beschädigungen, Profiltiefe, Reifendruck)
- –
-
Scheinwerfer, Leuchten, Blinker, Hupe
- –
-
Ein- und Ausschalten
- –
-
Funktion prüfen von:
- –
-
Standlicht
- –
-
Abblendlicht
- –
-
Fernlicht
- –
-
Schlussleuchte(n) mit Kennzeichenbeleuchtung
- –
-
Nebelschlussleuchte
- –
-
Warnblinkanlage
- –
-
Blinker
- –
-
Hupe
- –
-
Bremsleuchte
- –
-
Kontrollleuchten benennen
- –
-
Rückstrahler
- –
-
Vorhandensein
- –
-
Beschädigung
- –
-
Lenkung
- –
-
Lenkschloss entriegeln
- –
-
Überprüfung des Lenkspiels
- –
-
Bremsanlage
Funktionsprüfung von
- –
-
Betriebsbremse
- –
-
Feststellbremse
- –
-
Flüssigkeitsstände
- –
-
Motoröl
- –
-
Kühlmittel
- –
-
Scheibenwaschflüssigkeit
- 18.2
-
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 18.2.1
-
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- 18.2.2
-
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
- 18.2.3
-
Einfahren in eine Parklücke (Quer- oder Schrägaufstellung)
- 18.2.4
-
Umkehren
- 18.2.5
-
Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
- 19
-
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse C1 und C
- 19.1
-
Sicherheitskontrollen
- 19.1.1
-
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 19.1.2
-
Zusätzliche Überprüfung
- 19.1.2.1
-
Überprüfung der Federung/Luftfederung
- 19.1.2.2
-
Funktionsprüfung von
- –
-
Betriebsbremse
- –
-
Feststellbremse
- 19.2
-
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 19.2.1
-
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- 19.2.2
-
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
- 19.2.3
-
Rückwärts quer oder schräg einparken
- 19.2.4
-
Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
- 19.3
-
Klassenspezifische Besonderheiten
- 19.3.1
-
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“
- 19.3.2
-
Nutzung von Fahrstreifen
- 19.3.3
-
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs
- 19.3.4
-
Beschleunigen, Bremsen und Kurvenverfahren (Berücksichtigung des jeweiligen Beladungszustandes)
- 19.3.5
-
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
- 19.3.6
-
Sicherheitsabstand
- 19.3.7
-
Verhalten gegenüber nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen
- 19.3.8
-
Verhalten an Bahnübergängen
- 19.3.9
-
Richtiger Einsatz von Betriebsbremse, Retarder und Motorbremse
- 19.3.10
-
Ladungssicherung
- 20
-
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse D1 und D
- 20.1
-
Sicherheitskontrollen
- 20.1.1
-
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 20.1.2
-
Zusätzliche Überprüfungen Handfertigkeiten
- 20.1.2.1
-
Erläutern oder Demonstrieren der
- –
-
Notausstiege
- –
-
Rückhalteeinrichtungen für Fahrgäste
- –
-
Einstiegshilfen
- 20.1.2.2
-
Überprüfung der Federung/Luftfederung
- 20.1.2.3
-
Funktionsprüfung von
- –
-
Betriebsbremse
- –
-
Feststellbremse
- –
-
Haltestellenbremse
- 20.1.2.4
-
Richtiges Beladen der Gepäckräume
- 20.2
-
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 20.2.1
-
Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt
- 20.2.2
-
Rückwärtsfahren in eine Parklücke (Längsaufstellung)
- 20.2.3
-
Rückwärts quer oder schräg einparken
- 20.2.4
-
Halten zum Ein- oder Aussteigen
- 20.3
-
Klassenspezifische Besonderheiten
- 20.3.1
-
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“
- 20.3.2
-
Nutzung von Fahrstreifen
- 20.3.3
-
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs
- 20.3.4
-
Beschleunigen, Bremsen und Kurvenfahren (Berücksichtigung stehender Fahrgäste)
- 20.3.5
-
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
- 20.3.6
-
Vorausschauendes Fahren, behutsames Beschleunigen und gefühlvolles Bremsen
- 20.3.7
-
Sicherheitsabstand
- 20.3.8
-
Verhalten gegenüber nachfolgenden schnelleren Fahrzeugen
- 20.3.9
-
Verhalten an Bahnübergängen
- 20.3.10
-
Richtiger Einsatz von Betriebsbremse, Retarder und Motorbremse
- 21
-
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klassen BE, C1E, D1E und DE
- 21.1
-
Zusammenstellen des Zuges
- 21.1.1
-
Prüfen der Zugmaße
- 21.1.2
-
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast, ggf. Aufliegelast)
- 21.2
-
Verbinden und Trennen von Zügen mit einachsigem Anhänger (Kugelkopfkupplung)
- 21.2.1
-
Anhänger ankuppeln
- 21.2.2
-
Anhänger abkuppeln
- 21.3
-
Sicherheitskontrollen am Zug
- 21.3.1
-
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 21.3.2
-
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)
- 21.3.3
-
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers
- 21.3.4
-
Funktion der Bremsanlage
- 21.4
-
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 21.4.1
-
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links
- 21.4.2
-
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen (nur Klasse C1E)
- 21.5
-
Klassenspezifische Besonderheiten
- 21.5.1
-
beim Fahren
- –
-
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen
- –
-
Verhalten an Bahnübergängen
- –
-
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“
- –
-
Nutzung von Fahrstreifen
- –
-
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
- –
-
Sicherheitsabstand
- –
-
Rückwärtsfahren (Absicherung)
- 21.5.2
-
beim Abstellen
- –
-
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)
- –
-
Kenntlichmachung
- 22
-
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse CE
- 22.1
-
Zusammenstellen des Zuges
- 22.1.1
-
Prüfen der Zugmaße
- 22.1.2
-
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast bei Starrdeichselanhängern, ggf. Aufliegelast, Motorleistung)
- 22.2
-
Verbinden und Trennen von Zügen mit Anhänger bzw. Auf- und Absatteln
- 22.2.1
-
Anhänger ankuppeln
- 22.2.2
-
Anhänger abkuppeln
- 22.2.3
-
Aufsatteln
- 22.2.4
-
Absatteln
- 22.3
-
Sicherheitskontrollen am Zug
- 22.3.1
-
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 22.3.2
-
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)
- 22.3.3
-
Prüfen der Zuggabel und Drehschemel (Verschleiß, Beschädigung)
- 22.3.4
-
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers
- 22.3.5
-
Funktion der Bremsanlage
- 22.3.6
-
Ladungssicherung
- 22.4
-
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 22.4.1
-
Umkehren durch Rückwärtsfahren nach links (nicht für Züge mit Starrdeichselanhänger)
- 22.4.2
-
Rückwärtsfahren geradeaus an eine Rampe zum Be- oder Entladen
- 22.4.3
-
Rückwärtsfahren um eine Ecke nach links (Sattelkraftfahrzeuge und Gliederzüge mit Starrdeichselanhänger)
- 22.4.4
-
Rückwärtsfahren und Versetzen nach rechts an eine Rampe zum Be- oder Entladen
- 22.5
-
Klassenspezifische Besonderheiten
- 22.5.1
-
beim Fahren
- –
-
Einschätzen des besonderen Raumbedarfs
- –
-
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen
- –
-
Verhalten an Bahnübergängen
- –
-
Kennenlernen der Gefahrenbereiche der „Toten Winkel“
- –
-
Nutzung von Fahrstreifen
- –
-
Einhalten fahrzeug- und straßenbezogener Höchstgeschwindigkeiten
- –
-
Sicherheitsabstand
- –
-
Rückwärtsfahren (Absicherung)
- 22.5.2
-
beim Abstellen
- –
-
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)
- –
-
Kenntlichmachung
- 23
-
Klassenspezifischer Ausbildungsstoff für Klasse T Zugmaschine im Solobetrieb
- 23.1
-
Sicherheitskontrollen
- 23.1.1
-
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 23.1.2
-
Zusätzliche Überprüfungen
- 23.1.2.1
-
Funktionsprüfung von
- –
-
Betriebsbremse (Einzelradbremse außer Funktion)
- –
-
Feststellbremse
- 23.2
-
Sicheres Beherrschen der Fahrzeugbedienung unter Berücksichtigung der auf Zugmaschinen anzuwendenden Ausbildungsinhalte dieser Anlage entsprechend den Punkten 1 bis 16Für Zugmaschine mit Anhänger
- 23.3
-
Zusammenstellen des Zuges
- 23.3.1
-
Prüfen der Zugmaße
- 23.3.2
-
Prüfen der einzelnen Massen (Leermasse, zulässige Gesamtmasse der Einzelfahrzeuge und des Zuges, Stützlast bei Starrdeichselanhängern)
- 23.4
-
Verbinden und Trennen von Zügen mit Anhänger
- 23.4.1
-
Anhänger ankuppeln
- 23.4.2
-
Anhänger abkuppeln
- 23.5
-
Sicherheitskontrollen am Zug
- 23.5.1
-
Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6
- 23.5.2
-
Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und Sicherung)
- 23.5.3
-
Prüfen der Zuggabel und Drehschemel (Verschleiß, Beschädigung)
- 23.5.4
-
Funktion der elektrischen Einrichtung des Anhängers
- 23.5.5
-
Funktion der Bremsanlage
- 23.5.6
-
Ladungssicherung
- 23.6
-
Übungen zur Fahrzeugbeherrschung
- 23.6.1
-
Rückwärtsfahren geradeaus
- 23.7
-
Klassenspezifische Besonderheiten
- 23.7.1
-
Beim Fahren
- –
-
Einschätzen des Raumbedarfs
- –
-
Einfahren, Ausfahren, Überqueren
- –
-
Überholt werden
- –
-
Verhalten in besonderen Situationen, Fahren in Kurven, Gefällstrecken und Steigungen
- –
-
Verhalten an Bahnübergängen
- –
-
Nutzen von Fahrstreifen
- –
-
Sicherheitsabstand
- –
-
Rückwärtsfahren (Absicherung)
- –
-
Maßnahmen zur Vermeidung von Fahrbahnverschmutzungen (insbesondere beim Wiedereinfahren in den öffentlichen Verkehrsraum nach Feldarbeiten)
- 23.7.2
-
Beim Abstellen
- –
-
Sicherung des Anhängers gegen Wegrollen (Feststellbremse, Unterlegkeile)
- –
-
Kenntlichmachung
Anlage 4 (zu § 5 Absatz 3)
Die besonderen Ausbildungsfahrten für die Klassen A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C und CE
| Besondere Ausbildungsfahrten | A1 A2 A B |
A1 auf A21 A1 auf A A2 auf A1 |
B auf BE B auf C1 C1 auf C C1 auf C1E |
B auf C C auf CE |
C1 und C1E in einem gemeinsamen Ausbildungsgang2 |
C und CE in einem gemeinsamen Ausbildungsgang2 |
|||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Solo | Zug | Gesamt | Solo | Zug | Gesamt | ||||||
| 1 | Schulung auf Bundes- oder Landstraße (Überlandschulung, davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten) |
5 | 3 | 3 | 5 | 1 | 3 | 4 | 3 | 5 | 8 |
| 2 | Schulung auf Autobahnen oder auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind und mindestens zwei Fahrstreifen je Richtung haben (davon eine Fahrt mit mindestens zwei Stunden zu je 45 Minuten und, soweit möglich, mindestens eine Stunde zu 45 Minuten auf den oben genannten Straßen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung oder mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung nicht unter 120 km/h) |
4 | 2 | 1 | 2 | 1 | 1 | 2 | 1 | 2 | 3 |
| 3 | Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit (zusätzlich zu den Fahrten nach den Nummern 1 und 2, mindestens zur Hälfte auf Autobahnen, Bundes- oder Landstraßen in Stunden zu je 45 Minuten) |
3 | 1 | 1 | 3 | 0 | 2 | 2 | 0 | 3 | 3 |
Anlage 5 (zu § 5 Absatz 4)
Praktische Mindestausbildung in den Klassen D1, D, D1E und DE
| Vorbesitz der Klasse(n) |
Dauer des Vorbesitzes |
Erwerb | Grundaus- bildung |
Überland | Autobahn | Nachtfahrt |
|---|---|---|---|---|---|---|
| C | C mehr als 2 Jahre |
D | 7 | 8 | 4 | 3 |
| D1 | 6 | 4 | 2 | 2 | ||
| C | C bis 2 Jahre |
D | 14 | 16 | 8 | 6 |
| D1 | 8 | 8 | 4 | 4 | ||
| B/C1 | B oder C1 mehr als 2 Jahre |
D | 33 | 12 | 8 | 5 |
| D1 | 16 | 8 | 4 | 4 | ||
| B/C1 | B oder C1 bis 2 Jahre |
D | 45 | 22 | 14 | 8 |
| D1 | 41 | 19 | 12 | 7 | ||
| D1 | D | 20 | 5 | 5 | 5 | |
| D | DE | 4 | 3 | 1 | 1 | |
| D1 | D1E | 4 | 3 | 1 | 1 |
Anlage 6 (zu § 5 Absatz 5)
Für die Klassen BE, C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D, DE und T
Funktions- und Sicherheitskontrolle
sowie entsprechende Handfertigkeiten
Kontrolle der Kraftfahrzeuge und
Anhänger auf Verkehrs- und Betriebssicherheit
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
-
Fahrtenschreiber (Klassen C1, C, D1 und D)
Analoger Fahrtenschreiber Digitaler Fahrtenschreiber Bedienung und Handhabung des analogen Fahrtenschreibers - –
-
Ausfüllen und Einlegen eines Schaublattes
- –
-
Bedienung der Schalter
- –
-
Bedeutung der Kontrolllampen und Ausfall eines Fahrtenschreibers kennen
- –
-
Benennung der Symbole auf dem Fahrtenschreiber
Bedienung und Handhabung des digitalen Fahrtenschreibers unter Verwendung der Fahrerkarte - –
-
vor Beginn der Fahrt, einschließlich Nachtragungen in Form von manuellen Eintragungen bei Arbeitszeiten außerhalb der Ruhezeiten
- –
-
während der Fahrt
- –
-
beim Verlassen des Fahrzeugs
- –
-
Bedienung der Schalter
- –
-
Bedeutung der Kontrolllampen und Ausfall eines Fahrtenschreibers kennen
- –
-
Benennung der Symbole auf dem Fahrtenschreiber
Auswertung des Schaublattes - a)
-
Wie viele Kilometer wurden gefahren?
- b)
-
Wie lange war die Fahrtunterbrechung?
- c)
-
Nach wie vielen Stunden wurde die erste Pause eingelegt?
- d)
-
Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren?
- –
-
am Ende einer Fahrt
- –
-
bei Ausfall des Gerätes
- 2.
-
Bremsen (alle Klassen)Sichtprüfung des Standes der BremsflüssigkeitPrüfen der DruckwarneinrichtungVorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellenPrüfen, ob Pedalwege frei sindSichtprüfung der Betriebs- und FeststellbremseWirkung des Lufttrockners prüfen; oder bei älteren Fahrzeugen Vorrat des Frostschutzmittels prüfen
- 3.
-
Räder, Radaufhängung, Reifen und Lenkung (alle Klassen)Prüfen der Reifengröße anhand des FahrzeugscheinsPrüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwindigkeit der Reifen anhand des FahrzeugscheinsPrüfen des Reifenzustandes/Reifendruckes (Profil, Beschädigung, Fremdkörper)Sichtprüfung des Sitzes der RadmutternPrüfen der Felgen auf BeschädigungPrüfung Reserverad, Sicherung, ZustandSichtprüfung der RadaufhängungFunktion der Lenkhilfe prüfen (stehender, laufender Motor)Lenkungsspiel prüfenÖlstand der Servolenkung prüfen
- 4.
-
Elektrische Ausstattung/Beleuchtungseinrichtungen/Kontrolleinrichtungen (alle Klassen)Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchte vorne, Funktion prüfenBremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfenHupe / Lichthupe / Warnblinklicht / Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfenBatterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfenReihenfolge des An- und Abklemmens beim Fremdstart benennenKontrolllampen – Blinker/Warnblinklicht/Fernlicht/Handbremse/Automatischer Blockierverhinderer/Temperaturanzeigen benennen bzw. kontrollieren oder Kontrollsysteme erläuternSchluss-, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen
- 5.
-
Motor/Betriebsstoffe (alle Klassen)Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des KühlflüssigkeitsstandesKontrolle des MotorölstandesDichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung, Kraftstoffvorrat prüfenSichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z. B. Lichtmaschine, Servo- und Wasserpumpe)Wasservorrat in Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage kontrollierenEinstellung der Scheibenwasch-Spritzdüsen prüfen, gegebenenfalls reinigenÜberprüfung der Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage
- 6.
-
Ausrüstung/Aufbau/Zusatzeinrichtung (alle Klassen)Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandensein)Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung, Zustand)Verbandkasten (Unterbringung)Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen, Plane, Ladeeinrichtung, Ladungssicherung (Zustandskontrolle)Sichtprüfung der AnhängekupplungZustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung)Plane/Spriegel (Zustand und Befestigung kontrollieren, prüfen, ob Plane frei von Wasser oder u. U. von Schnee und Eis)
- 7.
-
Handfertigkeiten (Klassen D1 und D)Erläutern eines RadwechselsAuswechseln einer Glühlampe im Scheinwerfer (gegebenenfalls erläutern) (gilt nicht für Gasentladungslampe)Auswechseln einer Lampe in Brems-, Blink- oder SchlussleuchteFunktionsprüfung der Verständigungsanlage mit Regelung der Lautstärke und Umschalten zwischen Fahrer- und BeifahrermikrofonFunktionsprüfung der Türbetätigungsanlage (auch von außen)Erläutern oder Demonstrieren des vorschriftsmäßigen Absicherns eines liegen gebliebenen FahrzeugsErläutern oder Demonstrieren der Notbetätigung der TürenBeschreibung der Handhabung des FeuerlöschersKontrolle/Wechsel einer Sicherung bzw. Handhabung des Sicherungsautomaten bei AusfallBedienung der Heizungs- und Lüftungsanlage erklären
- 8.
-
Handfertigkeiten (Klassen BE, DE, D1E, CE und C1E)Funktions- und Sicherheitskontrolle, HandfertigkeitenPrüfung der BremsanlagenKontrolle der Druckluftbremsanschlüsse und der elektrischen AnschlüsseFunktionsprüfung der Druckluftbremsanschlüsse oder der AuflaufbremseKontrolle von Aufbau, Planen, Bordwänden und sonstigen Einrichtungen zur Sicherung der Ladung