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Betrunken mit dem E-Scooter: Welche Promillegrenze gilt – und wann der Führerschein weg ist

E-Scooter gehören inzwischen zum Stadtbild. Sie sind praktisch, günstig und schnell – aber beim Thema Alkohol gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto.
Wer betrunken mit einem E-Scooter unterwegs ist, riskiert seinen Führerschein.
Ein aktueller Fall aus Lüneburg zeigt, wie ernst Gerichte diese Trunkenheitsfahrten mit Elektrokleinstfahrzeugen nehmen.


Der Fall: E-Scooter und 1,49 Promille

Am 16. April 2023 wurde in Celle ein Mann gegen 01:36 Uhr von der Polizei kontrolliert.
Sein Fahrzeug: ein E-Scooter.
Sein Alkoholwert: 1,49 Promille – weit über der Grenze zur absoluten Fahruntüchtigkeit.

Das Amtsgericht Celle reagierte schnell und entzog ihm am 26. April 2023 vorläufig die Fahrerlaubnis.
Der Mann legte Beschwerde ein, doch das Landgericht Lüneburg bestätigte am 27. Juni 2023 die Entscheidung.


Promillegrenze für E-Scooter: Das sagt das Gesetz

E-Scooter sind rechtlich Elektrokleinstfahrzeuge, nicht Fahrräder. Das bedeutet:

  • 1,1 Promille = absolute Fahruntüchtigkeit → Straftat
  • 0,0 Promille für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren
  • 0,3 Promille können schon reichen, wenn Ausfallerscheinungen auftreten

Unterschied zu Pedelecs: Diese gelten als Fahrräder und haben keine feste 1,1-Promille-Grenze – bei E-Scootern gilt sie jedoch eindeutig.


Gerichtsurteil: E-Scooter wie Auto behandelt

Das Landgericht stellte klar: E-Scooter werden bei Alkohol am Steuer wie Kraftfahrzeuge behandelt.
Zusätzlich zum hohen Alkoholwert kam erschwerend hinzu: Der Fahrer war auf der falschen Straßenseite eines Hauptverkehrswegs unterwegs.

Ergebnis: Führerscheinentzug und Einleitung eines Strafverfahrens.


Folgen einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter

Wer alkoholisiert mit dem E-Scooter fährt, muss – wie im Auto – mit harten Konsequenzen rechnen:

  • Führerscheinentzug (mindestens mehrere Monate)
  • Geldstrafe oder Freiheitsstrafe
  • 3 Punkte in Flensburg
  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)

Für Fahranfänger oder Berufskraftfahrer kann das den Job oder die Probezeit kosten.


Mein Tipp als Fahrlehrer

Ob Auto, Motorrad oder E-Scooter – ab 1,1 Promille ist Schluss.
Selbst bei kleineren Mengen Alkohol kann schon der Führerschein in Gefahr sein, wenn Fahrfehler passieren.

Darum: Wenn du etwas getrunken hast, lass den E-Scooter stehen und nutze sichere Alternativen wie Taxi, ÖPNV oder Mitfahrdienste.


Fazit

E-Scooter sind keine Spielzeuge. Wer betrunken fährt, fällt unter die gleichen Alkoholgrenzen wie Autofahrer – mit allen Konsequenzen.
Schon eine einzige Fahrt kann den Führerschein kosten.


Hinweis: Dieser Blogbeitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.